Merkblatt · 18. Juni 2026
Die Anhörung vor dem belastenden Bescheid
Ein Anhörungsschreiben ist noch kein Bescheid. Es ist die Stelle im Verfahren, an der die Behörde ihren Sachverhalt offenlegen muss, bevor sie eine Belastung ausspricht. Wer hier nur „wir widersprechen“ schreibt, verschenkt die Gelegenheit, Tatsachen zu korrigieren, die später im Tenor stehen.
Was die Behörde schuldet
§ 28 Verwaltungsverfahrensgesetz verlangt vor einem Verwaltungsakt, der in Rechte eingreift, die Anhörung der Beteiligten. Die Behörde muss die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen mitteilen. Eine Formel, die nur den Paragraphen nennt und keinen Sachverhalt, erfüllt das schlecht. Ausnahmen gibt es: Gefahr im Verzug, wenn bereits eine Anhörung stattgefunden hat, oder wenn von der Anhörung nach den Umständen abgesehen werden darf. Diese Ausnahmen prüft man am konkreten Schreiben, nicht als allgemeine Beruhigung.
Was in die Stellungnahme gehört
Zuerst die Tatsachen, die das Amt falsch oder unvollständig hat. Öffnungszeiten, Zahl der Plätze, der tatsächliche Abstand zum Nachbarfenster, die bereits erteilte ältere Genehmigung. Dann die rechtliche Einordnung, knapp: welche Norm das Amt anwendet und warum sie den Fall nicht trägt oder nur zum Teil. Zuletzt das Ermessen, wenn die Behörde eines hat. Ermessen braucht eine Abwägung. Wer eigene, mildere Mittel anbietet — kürzere Öffnungszeit, eine andere Anlieferungstür —, gibt der Behörde etwas, das sie in der Begründung nicht übergehen sollte.
Anlagen werden benannt und beigefügt. Ein Verweis auf „unsere Mail vom März“ ohne Ausdruck landet in einer anderen elektronischen Ablage und fehlt in der Papierakte.
Frist und Form
Die Frist steht im Schreiben. Sie ist keine Rechtsbehelfsfrist, aber sie ist die Frist, nach der die Behörde entscheiden darf. Wir reichen so ein, dass der Eingang nachweisbar ist: Behördeneingang, Fax mit Sendebericht oder das Portal, wenn die Behörde dieses für den Vorgang eröffnet hat. Eine Stellungnahme nur mündlich im Flur des Amts hat in der Akte oft keine Spur.
Kommt der Bescheid danach und übergeht die Stellungnahme, ist das ein Ansatz für die Prüfung der Begründung. Die Anhörung war dann nicht umsonst, auch wenn sie den Tenor nicht verhindert hat.
Vier Arbeitstage vor Fristende sollte der Entwurf bei Ihnen liegen. Kürzer geht eine Erwiderung zu den Kernpunkten, nicht mehr eine vollständige Aufarbeitung der Akte.