Antrag
Genehmigungsverfahren
Begleitung eines konkreten Antrags bei Bauordnungsamt, Denkmalschutz oder Gewerbebehörde: Unterlagen, Nachforderungen und die Nebenbestimmungen, die am Ende im Bescheid stehen.
Für welche Vorhaben
Die Begleitung passt zu einer Nutzungsänderung, einem Bauantrag für ein bestehendes Gebäude, einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung und zu gewerberechtlichen Erlaubnissen, die eine Kommune oder ein Landratsamt im Rhein-Neckar-Raum erteilt. Ein Tagescafé im ehemaligen Lager, eine Praxis in einem Wohnhaus, eine Werkstatt mit geänderter Betriebszeit: das sind die Akten, die hier liegen.
Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit mehreren Gutachtern und öffentlicher Auslegung geben wir an Kanzleien ab, die solche Verfahren als Tagesgeschäft führen. Wasserrechtliche Erlaubnisse mit eigener Fachplanung ebenso, sobald das technische Konzept den rechtlichen Teil überragt.
Was die Begleitung umfasst
Wir lesen den Entwurf des Antrags, benennen fehlende Anlagen, schreiben das Anschreiben an die zuständige Behörde und beantworten Nachforderungen. Kommt eine Anhörung zu einer beabsichtigten Ablehnung oder Auflage, gehört die Stellungnahme dazu. Den fertigen Bescheid prüfen wir auf Nebenbestimmungen, die mit dem Antrag nicht zusammenpassen.
Nicht zum Auftrag gehören die Erstellung von Lageplänen, Brandschutznachweisen oder Schallgutachten. Diese Stücke kommen vom Planer oder Sachverständigen. Wir sagen, welches Stück fehlt, wir zeichnen es nicht.
Ablauf
Zuerst das Grundstück und die gewünschte Nutzung in einem Gespräch. Dann eine Liste der Unterlagen, die das Amt nach der Landesbauordnung oder dem jeweiligen Fachgesetz sehen will. Der Antrag geht erst hinaus, wenn diese Liste abgearbeitet ist. Während das Verfahren läuft, läuft die Korrespondenz über die Kanzlei, damit Fristen aus Nachforderungen nicht im Briefkasten des Betriebs liegen bleiben.
Ein überschaubares Verfahren mit einer Behörde dauert oft drei bis sechs Monate, gezählt ab dem vollständigen Antrag. Die Behörde, nicht die Kanzlei, setzt dieses Tempo.
Honorar
Für ein überschaubares Verfahren mit einer Behörde, einer Besprechung und der Prüfung des Entwurfs beginnt der Vorschuss bei 1.800 Euro netto. Mehr Behörden, ein Erörterungstermin oder ein umfangreicher Bestand an Altakten verändern die Summe. Den konkreten Vorschuss nennen wir, nachdem wir Antrag und Pläne gesehen haben. Umsatzsteuer und Auslagen kommen hinzu.
Tobias Henning führt diese Mandate. Dr. Elena Rowanfield übernimmt, sobald aus der Genehmigung ein Streit über den Bescheid wird.