Rechtliches

Mandatsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Seiten von Percept Rowanfield, Rechtsanwälte PartG mbB, und für Mandate, die die Kanzlei schriftlich annimmt. Ein Mandat entsteht, wenn die Kanzlei den Auftrag bestätigt. Das Absenden des Kontaktformulars ist die Bitte um eine Rückmeldung.

Geltung und Annahme

Mit dem Aufruf der Seiten gelten diese Bedingungen für die Nutzung der dort stehenden Texte. Für die anwaltliche Tätigkeit gilt zusätzlich die Vergütungsvereinbarung oder, wo keine Vereinbarung getroffen wird, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Bestätigung des Mandats nennt den Umfang: Bescheidprüfung, Genehmigungsverfahren oder Stellungnahme zur Anhörung, jeweils mit den Grenzen, die in der Bestätigung stehen.

Wer das Formular ausfüllt, gibt Name, Erreichbarkeit und eine Schilderung des Vorgangs an, die der Wahrheit entspricht, soweit sie ihm bekannt ist. Unvollständige Bescheide können geprüft werden; die Einschätzung nennt dann die Lücke.

Texte der Website

Merkblätter, Ablaufbeschreibungen und Honoraranhalte beschreiben die Arbeit der Kanzlei in allgemeiner Form, Stand der jeweiligen Seite. Sie ersetzen die Prüfung des einzelnen Bescheids, seines Zustelldatums und seines Briefkopfs. Urheberrecht an Texten und an der Gestaltung der Seiten liegt bei der Kanzlei. Eine private Kopie zum Lesen ist gestattet. Die Übernahme von Merkblättern in eigene Veröffentlichungen bedarf der Zustimmung.

Haftung

Die Kanzlei haftet für die anwaltliche Tätigkeit nach den berufsrechtlichen Regeln, insbesondere der Bundesrechtsanwaltsordnung, und nach dem Mandatsvertrag. Für Inhalte der Website haftet die Kanzlei bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Kanzlei für Inhalte der Website nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die Nutzung der Seiten erst ermöglicht, und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

Verweise auf Gesetze führen auf amtliche oder andere fremde Seiten. Für deren Inhalt ist die jeweilige Stelle verantwortlich. Ein Verweis bedeutet, dass die Norm für das Verständnis des Merkblatts hilfreich ist, nicht dass die fremde Seite die Auffassung der Kanzlei wiedergibt.

Honorar

Vergütung, Vorschuss, Auslagen und Umsatzsteuer richten sich nach der Honorarseite, der Vergütungsvereinbarung und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Gerichtskosten, behördliche Gebühren und Sachverständigenkosten sind keine Anwaltsvergütung. Einzelheiten zur Rückzahlung eines Vorschusses stehen in der Erklärung zur Erstattung.

Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind die Mandantin oder der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Mannheim Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie auf einen Vertrag über eine anwaltliche Leistung anwendbar sind.

Schluss

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest der Bedingungen in Kraft. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Die Kanzlei kann diese Bedingungen für künftige Website-Nutzung anpassen; das laufende Mandat folgt der bei Annahme geltenden Vergütungsvereinbarung.