Mandatsablauf
Von der Zustellung bis zur Entscheidung der Behörde
Ein Mandat zur Bescheidprüfung folgt der Akte, nicht einem festen Paket. Die Schritte unten beschreiben, was in der Kanzlei tatsächlich passiert.
-
1
Schilderung und vorläufige Frist
Sie schreiben oder rufen an und nennen das Zustelldatum. Liegt das Fristende innerhalb von zehn Tagen, hat der Anruf Vorrang vor dem Formular. Wir tragen das Datum in die Fristenliste ein, noch bevor über Aussicht gesprochen wird.
-
2
Vollmacht und Unterlagen
Ohne Vollmacht beantragt die Kanzlei keine Akteneinsicht. Sie unterschreiben das Formular in der Sprechstunde oder senden es unterzeichnet zurück, zusammen mit dem vollständigen Bescheid.
-
3
Akteneinsicht
Wo die Begründung auf Vermerke verweist, die Ihnen nicht vorliegen, geht ein Antrag an die Behörde. Manche Ämter schicken einen USB-Stick, andere einen Termin zur Einsicht vor Ort. Beides kommt vor.
-
4
Prüfung
Tenor, Tatbestand, Ermessen, Verfahrensfehler und die Frage, ob in Baden-Württemberg noch ein Vorverfahren stattfindet. Das Ergebnis steht im Memo, nicht nur im Gespräch.
-
5
Freigabe
Sie lesen den Entwurf des Widerspruchs oder der Klage. Änderungen am Sachverhalt kommen von Ihnen, Formulierungen zur Norm von uns. Eingereicht wird erst nach Ihrer Freigabe.
-
6
Nachgang
Die Behörde oder das Gericht bestätigt den Eingang. Wir überwachen die Folgefrist. Endet das Mandat mit der Einreichung, sagen wir das in der Vergütungsvereinbarung. Die Vertretung bis zur Entscheidung ist ein zweiter Abschnitt.