Leitende Beratung

Bescheidprüfung

Eine schriftliche Prüfung eines behördlichen Bescheids: Frist, Begründung, Ermessen und der Rechtsbehelf, den die Belehrung und das baden-württembergische Prozessrecht tatsächlich vorsehen.

Für wen

Die Prüfung ist für Privatpersonen, Wohnungseigentümer, Vereine und kleinere Betriebe gedacht, die einen Bescheid einer Kommune, eines Landratsamts oder einer Landesbehörde erhalten haben. Typische Anlässe sind eine Nutzungsuntersagung, eine Auflage in einer Baugenehmigung, eine gewerberechtliche Untersagung oder die Ablehnung eines Antrags.

Steuerbescheide, Beitragsbescheide der Sozialversicherung und Strafverfahren nehmen wir nicht an. Liegt die Sache schon bei einem Verwaltungsgericht, braucht es ein gesondertes Prozessmandat.

Was Sie in der Hand behalten

Am Ende liegt ein Memo auf dem Tisch: der Tenor in eigenen Worten, die tragenden Sätze der Begründung, die Frist mit dem Tag, an dem sie endet, und eine Empfehlung. Die Empfehlung heißt entweder, den Bescheid hinzunehmen, einen bestimmten Punkt mit dem Widerspruch anzugreifen, unmittelbar Klage zu erheben oder den Antrag nachzubessern.

Wo der Rechtsbehelf Aussicht hat, gehört der Entwurf dazu — Widerspruch oder Klageschrift, je nachdem, ob nach § 68 VwGO und § 15 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes noch ein Vorverfahren stattfindet.

Im Auftrag und daneben

Enthalten sind die Sichtung des Bescheids, ein Antrag auf Akteneinsicht, sofern die Begründung Lücken lässt, eine Besprechung in der Kanzlei und das schriftliche Memo. Ein Entwurf des Rechtsbehelfs ist enthalten, wenn die Prüfung ihn nahelegt.

Nicht enthalten sind Ortstermine außerhalb Mannheims, die Beauftragung von Sachverständigen, die Vertretung in der mündlichen Verhandlung und der Schriftwechsel mit einer zweiten Behörde, die denselben Sachverhalt aus einem anderen Gesetz prüft. Solche Schritte werden vor Beginn gesondert besprochen.

Wer arbeitet

Dr. Elena Rowanfield, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, zeichnet die Bescheidprüfung. Tobias Henning liest mit, wenn der Bescheid aus einem Genehmigungsverfahren stammt, das er bereits begleitet hat. Die Fristenkontrolle führt die Kanzlei intern, sobald die Vollmacht und der Bescheid vorliegen.

Ablauf und Zeit

  1. 1

    Eingang und Frist

    Sie schicken den Bescheid oder bringen ihn mit. Noch am selben Werktag notieren wir das Zustelldatum und das vorläufige Fristende.

  2. 2

    Akte

    Fehlen Anhörung oder Ermessenserwägungen, beantragen wir Akteneinsicht. Die Behörde bestimmt das Tempo dieses Schritts.

  3. 3

    Besprechung

    In der Seestraße gehen wir Tenor und Begründung durch. Sie sagen, welchen Teil des Bescheids Sie behalten wollen und welchen nicht.

  4. 4

    Schriftstück

    Das Memo und gegebenenfalls der Entwurf gehen per Post und als Abschrift an Sie. Einreichung bei der Behörde oder beim Gericht erfolgt erst nach Ihrer Freigabe.

Bei vollständiger Akte rechnen wir mit zehn bis zwanzig Arbeitstagen. Liegt das Fristende weniger als vierzehn Tage entfernt, rücken Akteneinsicht und Entwurf vor die ausführliche Besprechung.

Ort und Vorbereitung

Die Besprechung findet in der Kanzlei statt: 127,Seestraße,Mannheim,Baden-Württemberg,68159,Germany. Eine spätere Durchsicht von Entwürfen kann schriftlich geschehen, die erste Fristklärung nicht am Telefon allein.

Bringen Sie den Bescheid vollständig mit, den Nachweis der Zustellung und alles, was Sie der Behörde schon geschrieben haben. Pläne, die der Bescheid in Bezug nimmt, gehören dazu, auch wenn sie großformatig sind.

Honorar und nächster Schritt

Verbraucher können eine Erstberatung nach § 34 RVG vereinbaren, höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Die weitere Prüfung rechnen wir nach Vereinbarung mit 240 Euro netto je angefangene Stunde ab oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sobald ein Gegenstandswert feststeht. Welcher Weg günstiger ist, sagen wir nach Sichtung des Bescheids, nicht vorher pauschal.

Bescheid zur Prüfung anmelden